Begleitetes Fahren
Das deutsche "Begleitete Fahren ab 17" (BF17) gilt derzeit nur in Deutschland und Österreich; es ist nicht europaweit anerkannt.
Eine neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht jedoch vor, das BF17-Modell demnächst in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, wodurch es in Zukunft möglich sein wird, auch in anderen Ländern mit der deutschen BF17-Bescheinigung zu fahren. Die genauen Bestimmungen und der Zeitpunkt der Einführung sind jedoch noch nicht abschließend bekannt. Dies dürfte etliche junge Fahranfänger und deren Erziehungsberechtigten in unserer Grenzregion zu den Niederlanden und Belgien besonders freuen.
Elke und Wolfgang Robertz aus dem Selfkant hatten sich als Eltern der mittlerweile 27 und 24 Jahre alten Söhne im Jahr 2016 an verschiedene EU-Politiker gewandt und ein europaweites begleitetes Fahren ab 17 vorgeschlagen bzw. angeregt.
Das Ehepaar aus der westlichsten Gemeinde hatte als Grenzbewohner auf die Beeinträchtigungen hingewiesen. Es gab diverse Hindernisse im Alltag. Im deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Grenzraum gibt es zum Beispiel auch sehr grenznahe Straßen, die in ihrem Verlauf mehrfach und teils ohne explizite Kennzeichnung die Staatsgrenzen überqueren. Solche Strecken sind risikobehaftet und entfallen somit als Möglichkeit der fahrpraktischen Übung. Bei anderen Strecken erschweren fehlende Parkbuchten oder Haltemöglichkeiten den Fahrerwechsel vor einem Grenzübertritt. Bis jetzt ist die deutsche Prüfbescheinigung lediglich in Österreich anerkannt.
Eine umfassende und schnelle Antwort hatte das Ehepaar Robertz kurze Zeit nach der Anfrage nur vom Mitglied des Europäischen Parlaments, Frau Sabine Verheyen, erhalten. Frau Verheyen war dieser Umstand als gebürtiger Aachenerin und Mutter von drei Kindern auch ein Dorn im Auge und diese Regelung war in ihren Augen ganz und gar nicht „europäisch“.
Zunächst hatte sich Sabine Verheyen alleine und später gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten des Dreiländerecks, dem Heinsberger Wilfried Oellers und dem damaligen Aachener Bundestagsabgeordneten Rudolf Henke dafür eingesetzt, dass die gegenseitige Anerkennung der nationalen Fahrerlaubnis geprüft wird.
Erst nach den Regierungswechseln in den Niederlanden und in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2017 und dem beiderseitigen Interesse an noch mehr Zusammenarbeit wurde das begleitete Fahren ab 17 von den politischen Vertretern aus Aachen und Heinsberg erneut aufgegriffen.
So ganz hatte Sabine Verheyen dieses Thema der fehlenden Mobilität für junge Fahranfänger nie aus den Augen verloren und in der bestehenden Euregio-Arbeitsgruppe wurde das Problem immer wieder angestoßen und thematisiert.
Der damalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet und sein damaliger Verkehrsminister, Hendrik Wüst wurden ebenfalls eingebunden und um Unterstützung gebeten. Auch informierte Sabine Verheyen immer wieder das Ehepaar aus dem Selfkant über den aktuellen Stand ihrer politischen Bemühungen.
Auch wenn es einige Jahre in Anspruch genommen hat. Eine neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht nun vor, das BF17-Modell in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, wodurch es in Zukunft möglich sein wird, auch in anderen Ländern mit der deutschen BF17-Bescheinigung zu fahren. Die genauen Bestimmungen und der Zeitpunkt der Einführung sind jedoch noch nicht abschließend bekannt.
Dies zeigt den Bürgerinnen und Bürgern deutlich auf, dass auf Vorschläge und die Lösung von Problematiken eingegangen wird. Auch wenn eine Umsetzung oftmals aufgrund von fehlenden Gesetzesgrundlagen übermäßig lange dauert.
Auch wenn sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern durch Misstrauen, Unzufriedenheit und das Gefühl, nicht repräsentiert zu werden, ggfls. eine gewisse Politikverdrossenheit äußert, so konnten Elke und Wolfgang Robertz bei diesem Thema das Gegenteil erfahren und möchten den Einsatz der vorgenannten politisch Verantwortlichen als vorbildlich loben.